Anmerkungen und Vorschläge der AG-Teilnehmer sind blau gesetzt
Experte:
- Dipl.-Ing. Helmut Schneble, Bullermann Schneble GmbH, Darmstadt
Protokoll:
- M. Eng. Katja Weinem, Bullermann Schneble GmbH, Darmstadt
Moderation:
- Ruth Hammerbacher
Kurze Zusammenfassung wesentlicher Fragen aus der Diskussion durch den Experten
- Generelle Diskussion der Darstellungsweise und Bearbeitungstiefe
- Diskussion über Flächeninanspruchnahme und potenziellen Ausgleich
- Diskussion betreffend Nutzungskonflikte, Vergleichswerte
- Diskussion betreffend modellhafte, bildhafte Darstellungen
Diskussionsbeiträge/Fragen und Antworten
Thema 1: Vergleich Flächeninanspruchnahme / Energiegewinnungspotenzial / Vergleich unkonventionelle Gasgewinnung zu anderen Verfahren (z. B. Windenergie, Bergbau etc.)
Der Vergleich mit anderen Energiegewinnungsformen fehlt, z. B. mit dem Bergbau. Es wird gefordert den Vergleich (sowohl flächenmäßig, als auch bezüglich der Energieausbeute) mit anderen Energiegewinnungsformen (z. B. Solarenergie) anzugehen.
- Der Vergleich verschiedener Formen der Energiegewinnung ist möglich. Der Vergleich mit dem Bergbau (Anregung Hr. Friedrichs) gestaltet sich jedoch methodisch schwierig. Allgemein liegt die Schwierigkeit bei der Bezugsgröße. Problematisch ist hier die Definition „Flächenverbrauch“.
- Der Vergleich mit Windkraft ist möglich, wobei der Flächenverbrauch einer Windkraftanlage zu definieren wäre.
- Der Vergleich mit Solarstrom wäre relativ einfach möglich; ggf. bei Freifeldanlagen.
- Der Vergleich mit Biomasseanlagen ist möglich (wenn die Erzeugung von Biomasse außer Acht gelassen werden würde).
Thema 2: Kartografische / Bildhafte Darstellungen des Flächenverbrauchs und der Rauminanspruchnahme / Problem: Darstellung des gesamthaften Flächenverbrauchs inklusive Nebenanlagen und Trassenführung
Eine flächenhafte Darstellung der Trassenführung und der zu den Bohrplätzen gehörigen Nebeneinrichtungen fehlt!
- Die horizontale Reichweite der unterirdischen Cluster beträgt in jede Richtung ca. 1,4 bis 2 km (worst-case). Daraus ergibt sich ca. alle 2 bis 4 km² ein Clusterplatz (ca. 1 ha). Die Trassenführung (Zuwegungen, Leitungen) orientiert sich vorzugsweise an bestehenden Wegestrukturen, muss technisch optimal umsetzbar sein, orientiert sich an den technischen Möglichkeiten. Erst bei der konkreten Standortwahl ist eine genaue Trassenwahl möglich. Für einen Teilausschnitt der Landschaft (rein hypothetisch, modellhaft) kann eine Trassenführung abstrahierend dargestellt werden.
Zusätzlich fehlt eine „modellhafte Hochrechnung“ des Flächenverbrauchs für die genannten Einrichtungen!
- Eine modellhafte „Hochrechnung“ des Flächenverbrauchs ist möglich (inklusive aller Nebeneinrichtungen und der benötigten Infrastruktur); nach Abstimmung mit Exxon.
Thema 3: Flächenbeschaffung / Pacht / Genehmigung / Flächenanspruch
Wie läuft die Flächenbeschaffung für die notwendigen Bohrplatzflächen?
- Die Flächenbeschaffung erfolgt in der größten Zahl der Fälle über Pachtverträge.
Wird das Verfahren der Grundabtretung angewendet?
- Das Verfahren der Grundabtretung ist die absolute und seltene Ausnahme. d.h. es wird nur eingeleitet, wenn keine zumutbaren (Standort-) Alternativen in Betracht kommen und sämtliche Einigungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Die ExxonMobil Vertreter erinnern keinen einzigen Fall eines Grundabtretungsverfahrens für die Anlegung eines Bohrplatzes. (Exxon)
Thema 4: Frühzeitiger Rückbau des Bohrplatzes
Wie wird die Flächeninanspruchnahme ausgeglichen?
- Durch den Bau des Bohrplatzes ergibt sich der Eingriffstatbestand nach § 14 BNatSchG. Dieser ist auszugleichen, bzw. zu ersetzen. Die Kompensation wird nach Landesrecht abgearbeitet. Der Ausgleich muss gleichwertig erfolgen, die Funktion des Naturhaushalts muss wieder hergestellt werden. Dies geschieht durch ein Kompensationskonzept: soviel Ausgleich, wie möglich vor Ort (Eingrünung etc.); Rest erfolgt an anderer Stelle (externe Kompensationsflächen) oder durch Ersatzzahlungen.
- Nach der Bohrplatzaufgabe (Beendigung des Regelbetriebes) erfolgt der vollständige Rückbau und die Wiedernutzbarmachung (dies wird auch in Genehmigung festgesetzt).
- Um den Eingriff in Bezug auf die Zeitschiene zu minimieren, besteht ggf. die Möglichkeit den Bohrplatz während des Regelbetriebes zu einem Teil zurückzubauen. Bislang wird durch ExxonMobil der Bohrplatz in der Regel nicht zurückgebaut, da die Möglichkeit einer zusätzlichen Bohrung / eines zusätzlichen Frack-Vorgangs und betrieblicher Arbeiten an der Bohrung am jeweiligen Standort besteht. Die Funktionen des Bodens könnten durch frühzeitigen Rückbau nach und nach (nach Bodenbearbeitung, -aufarbeitung) frühzeitiger wieder hergestellt werden.
- Die Lösung muss nicht nur naturschutzfachlich und umweltverträglich sein, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
Thema 5: Konflikte durch „Schlagkreise“ / Nutzungskonflikte
Ist die Problematik der Nutzungskonflikte im Gutachten bearbeitet worden (Stichwort: „Schlagkreise“)? Wenn ja, wie wird damit umgegangen?
- Das worst-case Szenario (Störfall) gibt einen Mindestschutzabstand von 100 m vor. (Exxon)
- Es ergeben sich aus verschiedenen Immissionsrichtwerten (z. B. nach TA Lärm) unterschiedliche Schutzabstände, daraus können sich Nutzungskonflikte ergeben (ggf. schallschutztechnische Maßnahmen). Hier wird in jedem Fall bei der konkreten Standortwahl eine Einzelfallbetrachtung durchzuführen sein. Das Thema Nutzungskonflikte („Schlagkreise“) ist im Gutachten umfänglich bearbeitet.