Besorgnisgrundsatz nach §§ 48, 62 Wasserhaushaltsgesetz
Roland Gaschnitz, Marl - 15.06.2011, 01:10 Uhr
Kommentare: 1
Das Wasserhaltshaltsgesetz sieht in §§ 48 und 62 WHG den Besorgnisgrundsatz als Versagengrund vor. Meines Erachtens sind Kriterien für eine Bejahung der Besorgnis in der Praxis unzureichend definiert oder die Akteure haben sehr unterschiedliche Vorstellungen diesbezüglich. Ich rege an, diesen Aspekt zu thematisieren, diesen "Gummipragraphen" im Kontext der Explorationsmaßnahmen handhabbar zu machen.
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Sehr geehrter Herr Gaschnitz,
ich gebe diesen Hinweis an Prof. Roßnagel, unseren Juristen im Neutralen Expertenkreis weiter. Vielen Dank
Christoph Ewen