Hält EXXON Bürgerbeteiligung, Umwelt- u. Wasserschutz sowie den Schutz von Mensch und Tier bei ausschließlicher Anwendung des veralteten Bergrechts für gewährleistet?
Die Bezirksregierung Arnsberg als die in NRW zuständige Bergbehörde hat im Febr. 2011 Vorschläge zur Änderung des Bergrechts erarbeitet und der Landesregierung übermittelt. Darin sind u. a. vorgesehen:
- die Einführung einer UVP mit Öffentlichkeitsbeteiligung für potenziell umweltgefährdende Bohrungen und techn. Verfahren,
- die Erweiterung von Beteiligungsrechten bei der Erteilung von Aufsuchungserlaubnissen sowie die verbindliche Beteiligung aller betroffenen Kommunen,
- die Formulierung zusätzlicher Genehmigungstatbestände für das Gewinnen von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten, die zur UVP-Pflichtigkeit führen.
Wenn EXXON Sicherheit, Umweltschutz und Bürgerbeteiligung wirklich ernst meint, so sollte sich das Unternehmen schon jetzt zu diesen Zielen bekennen und seine weitere Vorgehensweise von den Ergebnissen diesbezüglicher unabhängiger Gutachten abhängig machen, ggf. bis hin zum Verzicht auf Bohrungen und Fracking, wenn hiervon Schadensauswikungen zu befürchten sind?
- Sie müssen sich einloggen oder erstmalig anmelden um einen Kommentar schreiben zu können.
- Zur Übersicht