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Fracking, Erdgassuche in Deutschland

Was waren Ihre Fragen und Beiträge?

Hier konnten Sie Fragen stellen und Beiträge verfassen, die Sie im Zusammenhang mit der von ExxonMobil geplanten Aufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten interessieren und für wichtig hielten.


Beweisführung für Bergschäden

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Kommentare: 1

Wenn sich an Gebäuden , aber auch Strassen, Rohrleitungen, Deichen (!) usw. infolge Absenkung oder Hebung durch Bergbauprozesse Schäden ergeben, ist die Beweisführung für Bergschäden fast unmöglich, wenn nicht vorher Nullmessungen vorgenommen wurden. Wird dieses Problem bedacht?
Messungen könnten z.B satelittengestützt gemacht werden.

Hallo Herr Körner,
dieses Thema ist von den Juristen (Prof. Roßnagel und Mitarbeiter) im Rahmen des Expertenkreises bearbeitet worden, es gab auch ein Hearing dazu. Das Gutachten von Prof. Roßnagel und auch das Protokoll des Fachgesprächs finden Sie auf dieser Seite. In Kürze folgendes dazu:
Wenn ein Schaden eingetreten ist, muss der Geschädigte nachweisen, dass das Unternehmen den Schaden auch tatsächlich verursacht hat. Dies ist, wie Sie bereits schreiben, schwierig und kann dadurch erleichtert werden, dass der Zustand z.B. von möglicherweise betroffenen Häusern oder auch anderen Bauwerksarten vorher durch ein entsprechendes Monitoring untersucht wurde. Das Bundesberggesetz sieht zwar eine Beweiserleichterung vor, aber es ist strittig, ob diese auch bei der Erdgasaufsuchung und -gewinnung anzuwenden ist. Eine neutrale Schlichtungsstelle (wie z.B. beim Kohleabbau im rheinischen Revier) könnte dazu beitragen, die Klärung von Ansprüchen zu erleichtern.
Viele Grüße
Christoph Ewen