Die Frage der Entsorgung der Bohrwässer, der mitgeförderten Formationswässer und ggflls. des Frackingrücklaufes ist bislang nur sehr am Rande erwähnt worden. Bislang wurde als Entsorgung der Abwässer nach meiner Wahrnehmung ausschließlich die Verpressung in den Untergrund erwähnt. Hierzu einige Fragen:
1. Ist die technische Reinigung der Abwässer möglich?
2. Wo wird eine Verpressung durchgeführt? Welche geologischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? In welche Tiefe wird verpresst?
3. Wer genehmigt die Verpressung? Auf welcher gesetzlichen Grundlage?
4. Welche Sicherheitsmassnahmen sind bei der Verpressung angedacht?
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Hallo Herr Lück,
Sie schaffen es wieder, im Vorfeld unserer AK-Sitzung Themen anzusprechen, die wir dort zur Diskussion stellen wollen ;-). Zu Ihren Fragen im Detail:
1. Ist die technische Reinigung der Abwässer möglich?
Herr Prof. Rosenwinkel, Uni Hannover, wurde vom Leiter des Neutralen Expertenkreises mit der Erarbeitung eines Gutachtens beauftragt (siehe dazu hier auf der Seite der folgende Link: http://dialog-erdgasundfrac.de/sites/dialog-erdgasundfrac.de/files/Leist...). Er wird am 9.12. in Osnabrück u.a. zur ersten Frage Stellung nehmen.
2. Wo wird eine Verpressung durchgeführt? Welche geologischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? In welche Tiefe wird verpresst?
Den Punkt haben wir noch nicht genügend auf dem Schirm. Wir nehmen das auf.
3. Wer genehmigt die Verpressung? Auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Diese Frage werde ich an Prof. Roßnagel weitergeben. Sein Mitarbeiter, Andreas Polzer, wird am 9.12. ebenfalls vortragen.
4. Welche Sicherheitsmassnahmen sind bei der Verpressung angedacht?
Hierzu arbeitet Dr. Uth. Er wird das Thema am 9.12. im Rahmen seines Vortrags ansprechen.
Bis möglicherweise am 9.12. in Osnabrück. Viele Grüße, Christoph Ewen